Prüfungsteile
Die Abschlussprüfung umfasst folgende modulübergreifende Prüfungsteile und dauert:
Prüfungsteil |
Art der Prüfung |
Gewichtung |
Zeit |
Gewichtung |
|
---|---|---|---|---|---|
1 |
1.1 Diplomarbeit |
Praxisbezogene Themenstudie mit konkreten Empfehlungen |
70% |
*) |
70% |
1.2 Kolloquium zur Diplomarbeit |
Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit |
30% |
1h |
||
2 |
Fallstudie |
Schriftliche Prüfung |
4h |
30% |
*) Für die Erarbeitung der Diplomarbeit stehen den Kandidatinnen und Kandidaten max. 6 Monate zur Verfügung.
Prüfungsteil 1, Position 1.1: Diplomarbeit
Mit der Diplomarbeit setzen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vertieft mit einem relevanten Thema aus der beruflichen Vorsorge auseinander. Die Diplomarbeit ist selbständig und eigens für die Abschlussprüfung zu erarbeiten.
Die Diplomarbeit umfasst sowohl juristische als auch versicherungsmathematische Aspekte und deckt mind. zwei Handlungskompetenzbereiche von a bis j ab. Die Diplomarbeit muss praxisnah ausgestaltet sein und konkrete Empfehlungen beinhalten.
Prüfungsteil 1, Position 1.2: Kolloquium zur Diplomarbeit
Das Kolloquium besteht aus einer Präsentation (30 Minuten) und einer Diskussion (30 Minuten) der Diplomarbeit. Die Diskussion wird von mindestens zwei Prüfungs-Expertinnen und Prüfungs-Experten geleitet. Sie beinhaltet sowohl Verständnisfragen als auch eine Überprüfung der fachlichen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen.
Prüfungsteil 2: Fallstudie
Die Fallstudie wird vor Ort unter Aufsicht gelöst. Sie kann sämtliche Aspekte der Handlungskompetenzbereiche a bis i umfassen.